Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungsveranstaltungen des Fachbüro Robert Wenske

 

1. Geltung

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Schulungen (Veranstaltungen) mit dem Fachbüro Robert Wenske (im folgenden Veranstalter) ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zu Stande. Mit Erteilung des Auftrages erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind für den Veranstalter nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich durch den Veranstalter anerkannt worden sind.

 

2. Teilnahme

2.1 An den Veranstaltungen kann grundsätzlich jede Person teilnehmen, die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt (Teilnehmer).

2.2 Soweit der Kunde Teilnehmer an den Veranstaltungen anmeldet, ist der Kunde verpflichtet, diese Teilnehmer namentlich gegenüber dem Veranstalter zu benennen. Der Kunde hat die Teilnehmer auf die Veranstaltungsbedingungen und deren Einhaltung hinzuweisen.

 

3. Vertragsschluss / Anmeldung

3.1 Ein Vertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn der Kunde das Angebot des Veranstalters unverändert und vorbehaltlos schriftlich annimmt oder dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zugeht. Erteilt der Veranstalter eine schriftliche Auftragsbestätigung, so ist diese für Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist oder der Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht.

3.2 Die schriftliche Anmeldung von Teilnehmern ist für den Anmeldenden verbindlich.

 

4. Stornierung durch den Kunden

4.1 Bei Kursen ist die Stornierung der Teilnahme bis spätestens 14 Kalendertage vor Beginn des jeweiligen Seminars kostenfrei möglich. Der Veranstalter stellt bei später eingehender Stornierung oder bei Nichterscheinen bzw. bei vorzeitigem Abbruch der Teilnahme die volle Teilnahmegebühr in Rechnung.

Bis spätestens 14 Kalendertage vor Beginn des Seminars stellt der Veranstalter 50%, danach die volle Teilnahmegebühr in Rechnung. In allen Fällen kann zum gleichen Termin ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Maßgebend ist der Eingang der Stornierungserklärung bei dem Veranstalter.

4.2 Ersatzteilnehmer zur gebuchten Veranstaltung können entsandt werden, wenn sie die geforderten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen; der Kunde bleibt in diesem Fall zur Entrichtung des Teilnehmerentgeltes verpflichtet.

 

5. Teilnehmerzahl

Die maximale Teilnehmerzahl für eine Gefahrgutfahrerschulung nach Abschnitt 8.2 ADR in Memmingen beträgt 25 Personen, in Kempten 20 Personen und in Wildpoldsried 12 Personen.

 

6. Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter

6.1 Der Veranstalter ist berechtigt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Vorliegen von Gründen, die er nicht zu vertreten hat (Erkrankung des Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse), Veranstaltungen abzusagen. In diesen Fällen wird der Kunde umgehend telefonisch bzw. schriftlich benachrichtigt. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung besteht nicht.

6.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist der Veranstalter berechtigt, die Durchführung des Kurses um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Rüstzeit zu verschieben. Die Parteien vereinbaren in diesem Fall einen neuen Veranstaltungstermin. Eine Erstattung bereits gezahlter Entgelte findet dann nicht statt.

 

7. Kursunterlagen

7.1 Die für eine Veranstaltung zur Verfügung gestellten Kursunterlagen gehen in das Eigentum des Teilnehmers über. Der Teilnehmer darf die Kursunterlagen nur für seinen persönlichen Gebrauch nutzen. Jede weitere Nutzung oder Verwertung, auch auszugsweise, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.

 

8. Prüfungen / Abschluss

Bei den Gefahrgutfahrerschulungen nach Abschnitt 8.2 ADR werden zum Abschluss Prüfungen durch die IHK Schwaben durchgeführt. Die Teilnehmer an diesen Prüfungen erhalten im Falle ihres Bestehens den Schulungsnachweis (ADR-Schein). Soweit keine Prüfungen durchgeführt werden, erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Veranstaltung.

 

9. Entgelt und Prüfungsgebühren

9.1 Die Gebühren der IHK Schwaben für die Teilnahme an den Prüfungen sind jeweils separat aufgeführt und werden durch den Veranstalter mit der Kursgebühr mitberechnet und an die IHK Schwaben abgeführt.

9.2 Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, ca. vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung mit Versendung der Anreiseunterlagen.

9.3 Für die Rechnungen des Veranstalters gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen.

9.4 Werden dem Veranstalter nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind, so ist der Veranstalter berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten.

 

10. Vertraulichkeit / Datenschutz

10.1 Die Vertragspartner werden nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, von ihm angemeldete Teilnehmer in gleicher Weise auf die Vertraulichkeit zu verpflichten.

10.2 Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners oder von Teilnehmern nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten vor allem gegen unbefugten Zugriff sicher und sie nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners und des Teilnehmers an Dritte weitergeben.

 

11. Haftung

11.1 Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter wählt die Referenten nach deren Qualifikation sorgfältig aus. Für erteilten Rat oder die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt der Veranstalter jedoch keine Haftung.

11.2 Im Übrigen haftet der Veranstalter für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung sowie für das Fehlen von Garantieangaben. Dies gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, der keiner seiner leitenden Mitarbeiter ist; in einem solchen Fall, sowie bei der leichtfahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit es sich nicht um einen Schaden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung ist beschränkt auf den Ersatz von unmittelbaren Schäden. Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sowie für Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

11.3 Der Veranstalter haftet nicht für das Verschulden von Dozenten, Ausbildern oder Referenten.

11.4 Der Veranstalter schließt für die Schäden, für die eine Haftung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen besteht, eine Haftpflichtversicherung ab. Der Veranstalter haftet höchstens im Umfang der darin vereinbarten Versicherungssummen. Weitergehende Ansprüche können gegen den Veranstalter nicht geltend gemacht werden.

11.5 Für Schäden, die bei, durch oder anlässlich des Transportes des Kunden zu einem anderen Veranstaltungsort entstehen, haftet der Veranstalter nur im Rahmen der von ihm für den Transport abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

11.6 Der Kunde ist verpflichtet, Teilnehmer, die von ihm zu einer Veranstaltung entsendet werden, auf diese Haftungsbeschränkung hinzuweisen.

11.7 Wird eine Veranstaltung nach Ziff. 6 abgesagt, so haftet der Veranstalter in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten, insbesondere für Reise-, Übernachtungskosten und/oder Arbeitsausfall. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter besteht keine Haftung.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Schriftform bedeutet dabei per Brief, per Fax oder in elektronischer Form.

12.2 Soweit dieser Vertrag keine Regelungen enthält, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

12.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unwirksam, nichtig oder undurchführbar (unwirksame Bestimmung) sein, lässt dies die übrigen vertraglichen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtswirksame Regelung als gewollt und vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung und des ganzen Vertrages sowie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend im Fall des Vorliegens einer Vertragslücke.

12.4 Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das für den Sitz des Veranstalters zuständige Gericht.

 

Fachbüro Robert Wenske

Marktoberdorfer Straße 27A

87499 Wildpoldsried

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